Wie bereits berichtet, senkte die indische Regierung den Körperschaftsteuersatz (Corporate Income Tax) für neue (!), produzierende Unternehmen auf 15 Prozent.

Die Besteuerung gilt für all jene Unternehmen (domestic companies), die am oder nach dem 1. Oktober 2019 gegründet wurden, und die Produktion am oder vor dem 31. März 2023 aufnehmen. Der neue Steuersatz gilt in diesen Fällen rückwirkend ab dem 1. April 2019.

Einschließlich aller Zuschläge und Abgaben beläuft sich somit der neue effektive Steuersatz für Manufacturing Companies auf 17,16 Prozent (ehemals 28,60 bzw. 34,32 Prozent).

Questions & Answers

Q: Unsere indische Niederlassung produziert gewisse Produkte lokal, andere werden aus Europa importiert. Können wir den reduzierten Steuersatz von 15 Prozent anwenden?

A: Nein! Um den maximalen Steuervorteil zu nutzen, dürfen Sie nur lokal hergestellten Produkte in Indien vertreiben.

Q: Gilt reines Assembling, hinsichtlich der reduzierten Besteuerung, auch als Produktion?

A: Grundsätzlich ja, aber nur unter folgenden Voraussetzungen: Das Fertigteil muss einen neuen Namen besitzen, neue Eigenschaften aufweisen, einem neuen Nutzen dienen, beweglich und „verkaufsfähig“ sein.

Q: Ist es notwendig, auch lokal zu sourcen? Falls ja, wie viel Prozent?

A: Bezüglich Sourcing gibt es keine Vorgaben.

Q: Wir haben gerade eine Gesellschaft in Indien gegründet, produzieren aber noch nicht. Können wir trotzdem in den Genuss der 15 Prozent Besteuerung kommen?

A: Nein, als Stichtag der Gründung gilt der 1. Oktober 2019. Sollten Sie alle anderen Kriterien erfüllen, rechnet sich eine Liquidation ihrer bereits gegründeten Gesellschaft, sowie Neugründung wahrscheinlich.

Q: Wie können wir Steuerlast und Kosten optimieren, wenn wir in Indien produzieren, aber auch importieren?

A: Für jede existierende Gesellschaft die sich zu einem Wechsel zum neuen Steuerrecht entschlossen hat (dann jedoch ohne Inanspruchnahme alter Freibeträge und sonstiger Förderprogramme), gilt bereits heute ein reduzierter neuer (Basis-)Steuersatz von 22 Prozent (ehemals 25 bzw. 30 Prozent – siehe hier).

Zu einem späteren Zeitpunkt, also sobald Sie wirklich in Indien produzieren, könnten Sie eine neue Entität (100% Manufacturing Unit) gründen, die in den Genuss des reduzierten Steuersatzes von 15 Prozent kommt. Diese neue Produktionsfirma könnte dann die lokal produzieren Fertigteile an Ihre indische Handelsgesellschaft verkaufen. Zusätzlich lassen sich dadurch wahrscheinlich auch gewisse Synergien, in der Verwaltung beider Entitäten, realisieren.

Hierbei ist es z.B. wichtig, dass die Handelsfirma keine Investitionsausgaben für die Maschinen der Produktion tätigt. Ein Grundstück kann aber von Ihrer Handelsgesellschaft bereits heute gekauft, und der benötigte Teil später an Ihr Produktionsunternehmen vermietet werden.

Noch weitere Fragen zur Income Tax…?

Falls Sie noch weitere Fragen zum indischen Steuerrecht haben, kontaktieren Sie unseren Fachbereichsleiter Karsten Echle.