Unter dem Companies Fresh Start Scheme 2020 (CFSS-2020) bekommen alle indischen Unternehmen, bis zum 30. September 2020, die (voraussichtlich einmalige) Möglichkeit versäumte Meldungen, Dokumente und Formulare beim Registrar of Companies (RoC) nachzureichen.  

Gemäß der Legal (auch: Secretarial) Compliance ergeben sich gemäß dem indischen Gesellschaftsrecht (Companies Act 2013) im Laufe des Jahres zahlreiche Meldepflichten (Filings) – siehe Annual Compliance Calendar. Dazu zählen u.a. die Financial Statements (Formular AOC-4 inkl. Bilanz) und die Annual Returns (Formular MGT-7), aber auch anlassbezogene Filings, wie die Ernennung neuer Direktoren oder die Änderung des Stammkapitals

Keine Strafverfolgung – keine Gebühren – kein böses Erwachen danach. 

Vor allem (kleinere) Niederlassungen europäischer Mittelständler nehmen diese Aufgaben nicht immer lückenlos wahr. Nichtsdestotrotz sind die Direktoren für die Einhaltung der Legal Compliance verantwortlich und haften dafür auch persönlich (evtl. ohne sich dessen bewusst zu sein – siehe hier).

Jetzt haben die dafür verantwortlichen Personen die Möglichkeit, alle versäumten Meldungen der letzten Jahre nachzuholen, ohne dass dafür (teilweise empfindliche) Strafen fällig werden. Daher empfehlen wir all jenen, die hier in den letzten Jahren nicht zu 100 Prozent compliant waren, nachzubessern und “ihr Haus in Ordnung zu bringen”. So erspart man sich in Zukunft nicht nur jede Menge Stress und Theater mit den indischen Behörden, sondern unter Umständen auch eine Menge Geld.  

Sprechen Sie mit unseren europäischen Experten für Verwaltungsdienstleistungen in Indien. Wir prüfen gerne für Sie, wo Sie noch Handlungsbedarf haben und wie Sie in Indien (weiterhin) unangreifbar bleiben.