Seit dem 21. Januar 2024 benötigen weitere zahlreiche Stahlprodukte (Schrauben, Muttern, Befestigungselemente) ausländischer Hersteller für die Einfuhr nach Indien zwingend die BIS-Zertifizierung. Betroffene Exportprodukte müssen also unter dem ISI Mark Scheme [Siehe hierzu auch: ISI-Zeichen] registriert und zertifiziert sein. Doch nicht nur das Produkt selbst muss zertifiziert sein, auch das Produktionswerk muss entsprechend auditiert werden. Händler von betroffenen Produkten müssen bei ihren Lieferanten die entsprechenden Zertifikate anfragen und den Warenlieferungen dann beifügen.  

Bisher nicht betroffen sind meist Produkte, die Indien noch nicht in entsprechender Qualität selbst herstellt bzw. herstellen kann (z.B. Stähle in bestimmten Güteklassen). Davon mögen insbesondere die Technologieführer des deutschen Mittelstands profitieren. 

Wie bereits anlässlich der indischen Parlamentswahl von uns prognostiziert, werden die Zertifizierungsanforderungen zukünftig jedoch weiter zunehmen und immer mehr ausländische Produkte betroffen sein [Siehe hierzu auch: News: Parlamentswahl]. Das Ziel, den heimischen indischen Markt vor der Überschwemmung mit Billigprodukten insbesondere aus Fernost zu schützen, geht immer stärker mit dem Wunsch einher, die eigene Industrie zu fördern und ausländisches Know-How in Indien selbst nutzbar zu machen. Damit möchte Indien mittel- und langfristig die Abhängigkeit von ausländischer Technologie reduzieren („Make in India“).  

Unsicherheiten bei den Zertifizierungsanforderungen 

Viele unserer (mittelständischen) Kunden sind von den Zertifizierungsanforderungen betroffen und die Unsicherheit, welche diese genau in welchem Umfang sind, ist groß.  

Heißt es in den indischen Vorschriften z.B. „…Dies gilt für jeden Produktionsstandort“, so stellt sich beispielsweise die Frage, was unter dem Begriff des „Produktionsstandorts“ in diesem Zusammenhang zu verstehen ist. Ist jede Halle des Unternehmens betroffenen, jeder umbaute Raum, der mit der Produktherstellung irgendwie in Zusammenhang steht? Was gilt, wenn ein Hersteller mehrere Standorte hat? Reicht dort vielleicht eine sog. Gruppenzertifizierung aus? Wie verhält es sich, wenn z.B. ausschließlich die Legierung eines Stahlteiles differiert, ansonsten das Produkt in seinem Herstellungsprozess aber identisch ist? Benötige ich dann für jede Legierung eine eigene Zertifizierung? Oder gibt es vielleicht sog. „Analogie-Zertifikate“? 

„To be on the safe side”  

Zahlreiche (indische) Dienstleister kennen sich mit der BIS-Zertifizierung bisher nicht hinreichend aus, es mangelt ihnen an Erfahrung. Wenn die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften überhaupt ernst genommen wird, so werden dem ausländischen Exporteur deshalb quasi in „vorauseilendem Gehorsam“ oftmals Anforderungen empfohlen, die völlig an der Realität vorbei gehen. „To be on the safe side“ – ein von europäischen Unternehmern immer wieder gehörter Spruch, um diesen Maßnahmen zu verkaufen, die überzogen und damit überteuert sind.  

Als europäischer Hersteller wird Ihnen selten mitgeteilt, dass es meist eine Bandbreite an legalen Lösungsmöglichkeiten gibt und nicht nur die maximal konservative.  

Deshalb ist es wichtig, Kontakte auf der technisch richtigen Seite zu haben. Denn nicht nur übertriebene Maßnahmen, sondern auch falsche oder fehlende stellen selbstverständlich eine Gefahr dar.  

Den richtigen Zertifizierer für eine pragmatische Lösung finden 

Die Frage, ob und von welcher Norm Sie als Hersteller betroffen sind, ist die eine. Die Frage, wer die Normkonformität prüft, die andere. Hier den für Sie richtigen Prüfer, die richtige Zertifizierungsstelle zu finden, die legal eine pragmatische Lösung gemeinsam mit Ihnen erarbeitet, ist eine Aufgabe, die Erfahrung benötigt.  

  • Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Zertifizierungspartner, denn wir kennen europäische und indische Qualitätsstandards. 

In Indien werden Gesetze und Verordnungen typischerweise veröffentlicht und treten formal in Kraft, bevor ihre Ausgestaltung hinreichend detailliert geregelt ist. Die Anpassung der Normvorgaben erfolgt dann später durch Richtlinien in der Praxis. Im Hinblick auf die Korruptionsgefahr ein empfindlicher Zeitraum, denn zuständige Prüfer verfügen bis zur abschließenden Ausgestaltung der Norm über einen großen Ermessens- und Gestaltungsspielraum.  

Um unangreifbar zu bleiben, ist es für Sie als Hersteller deshalb äußerst wichtig, Dokumente akribisch vorzubereiten, um den Austausch mit Stakeholdern fachlich nachvollziehbar zu gestalten und nicht in die Bredouille zu geraten, auf Gefälligkeiten angewiesen zu sein.  

  • Sie benötigen jemanden, der Sie praxisnah durch den Zertifizierungsdschungel begleitet? Unser Senior-Experte Volker Klosowski hat als Vorstand der TÜV Rheinland AG u.a. den Einstieg und Ausbau großtechnischer Prüflabore in Indien mitgestaltet.