➞ Die Digitalisierung physischer Anteilsscheine („Shares“) ist für alle ausländischen Anteilseigner indischer Gesellschaften verpflichtend
STICHTAG: Am 30. Juni 2025 (ursprünglich 30. September 2024)
Einleitung
Sie benötige eine kurzfristige Erhöhung des Eigenkapitals für Ihre indische Unternehmenstochter? Sie möchten als europäisches Unternehmen Ihre Eigentümerstruktur in Ihrer indischen Entität verändern? Oder möchten Sie sich von ihrem Managing Director trennen, der Anteilsscheine an Ihrer Pvt. Ltd.hat? Ohne Umwandlung Ihrer physischen Shares in die elektronische Form ist dies ab Herbst 2025 nicht mehr möglich.
Das indische Ministry of Corporate Affairs (MCA) hat den nächsten Schritt hin zur Digitalisierung gemacht:
- Anteilsscheine sind (zwingend) zu digitalisieren, d.h. alle Tochtergesellschaften ausländischer Shareholder müssen ihre physischen Shares in ein elektronisches Format umwandeln – Stichwort: „Dematerialization of Shares“
- Weiteres Aktienkapital darf künftig nur noch in dieser elektronischen Form ausgegeben werden, Kapitalerhöhungen sind nur noch in dieser Form möglich, ebenso die Übertragung von Anteilsscheinen.
- Fälligkeitsdatum für die Einhaltung dieser neuen Vorschrift ist der 30.06.2025.
Wir empfehlen wir Ihnen, dieses Thema zeitnah anzugehen. Da wir bereits für zahlreiche Unternehmen das Demat-Verfahren durchgeführt und entsprechende Erfahrungen gemacht haben, prognostizieren wir für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben einen Zeitraum von 3-4 Monaten.
Was bedeutet das Demat-Verfahren für Sie als europäisches Stammhaus?
- Ihre Pvt. Ltd. muss bis dahin eine internationale Wertpapieridentifikationsnummer (ISIN) erhalten haben.
- Ihre Gesellschafter müssen jeweils sog. Demat-Konten bei einem registrierten Depotteilnehmer (=DP) von OTCEI (=Over-The-Counter Exchange of India) eröffnen. DP können sog. DDP-Banken (=Designated Depository Participants) oder RTA (=Registrar and Transfer Agents) sein.
- Bei Nicht-Einhaltung bzw. Verzug ist es dem jeweiligen Unternehmen nach aktuellem Stand untersagt, bestehende Gesellschaftsanteile zu übertragen bzw. neue Aktien auszugeben, ebenso sind Kapitalerhöhungen nicht möglich. Weitere Sanktionen können folgen.
Das es bereits zu einer Verlängerung der Umsetzungsfrist von September 2024 auf Juni 2025 gekommen ist, ist eine weitere Fristverlängerung eher unwahrscheinlich.
Vorteile der „Dematerialisation of Shares“
Neben den üblichen Risiken, die bei der Digitalisierung (z.B. Cybersecurity) immer bestehen, bringt die Umstellung auf elektronische Unternehmenspapiere zahlreiche Vorteile, u.a.:
- Bessere Transparenz bei Ausgabe und Zuteilung von Wertpapieren durch private Gesellschaften
- Schnellere und reibungslosere Transaktionen, da der umständliche Prozess der Übertragung physischer Unterlagen wegfällt
- Erhöhte Sicherheit vor Diebstahl, Verlust oder Fälschung von physischen Dokumenten
- Kosteneinsparungen, da Druck, Bearbeitung und Aufbewahrung der Dokumente sowie Abhängigkeit von Vermittlern und Kurierdiensten entfallen
- Erhöhte Liquidität, da langwieriger Prozess der Anteilsübertragung erheblich schneller wird durch nahtlose elektronische Übertragung
- Optimierter Überblick über Investitionen, da Anleger online auf ihre Portfoliodetails, den Transaktionsverlauf oder Dividendenaufzeichnungen zugreifen können.
Wissen Sie, wo Ihre entsprechenden Wertpapiere eigentlich sind? Haben Sie diese Unterlagen bei Gründung Ihrer Pvt. Ltd. überhaupt übergeben bekommen? Müssen vielleicht sogar Zweitausfertigungen dieser Dokumente in Indien beantragt werden?
Melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns. Wir navigieren Sie durch Indiens komplexe Verwaltungsvorschriften.