Laut einer offiziellen Meldung des “Ministry of Home Affairs” (MHA) vom 19. April sind beim
E-Commerce nur der Handel und die Lieferung von „essential goods“ erlaubt. Damit soll offenbar die (sich abzeichnende) Überlastung der Logistikunternehmen zugunsten der Sicherstellung des Transports wichtiger Güter verhindert werden.