Auch wenn die Wiederaufnahme der geschäftlichen Aktivitäten in Indien nun in vielen Bereichen und Regionen erlaubt ist, muss der Restart vorbereitet werden. Wir hatten in den vergangenen Tagen bereits auf ein Hygienekonzept ebenso wie ein Konzept zum Wiederanfahren von Maschinen und Produktionsstätten hingewiesen.
Auf Nachfrage mehrerer Unternehmen präzisieren wir, dass diese Konzepte (unter Berücksichtigung sämtlicher Anforderungen) vorliegen müssen, bevor die Geschäftsaktivitäten wieder aufgenommen werden. Zahlreiche Unternehmen berichteten uns, tatsächlich erst im laufenden Betrieb mit der Belegschaft zusammen mit der Erstellung der Konzepte begonnen zu haben (aufgrund fehlender Kenntnis). Dabei kam es bereits innerhalb weniger Tage zu ersten Kontrollbesuchen lokaler Behördenmitarbeiter, die dann aufgrund der Unvollständigkeit der Konzepte entweder zur Ankündigung eines Ordnungsverfahrens oder gar zu Nötigungsversuchen (“Special Fee”) führten.