War die Ausreise ausländischer Staatsbürger durch den Lockdown unmöglich, u.a. weil diese auf Basis der Ausgangssperre sich nicht draußen bewegen durften und zudem die Flughäfen gesperrt wurden, ist es nun ausländischen Staatsbürgern erlaubt, die Rückreise aus Indien anzutreten. Voraussetzung ist die Teilnahme an entsprechenden Rückholprogrammen ausländischer Staaten, da die ausländischen Staaten die Abholung ihrer Staatsbürger per Flugzeug selbst zu organisieren haben. 
 
Sollte es sich um ausländische Staatsbürger handeln, die nach dem 15.02. nach Indien eingereist sind und sich entsprechend in Quarantäne befanden, ist das Einholen eines negativen Covid-Tests erforderlich. 
 
Sollten Visa von ausländischen Staatsbürgern während der Ausgangssperre abgelaufen sein oder in den kommenden Tagen ablaufen, so wird die Gültigkeit bis zum 30. April ohne zusätzliche Gebühren online ermöglicht.