War in der Vergangenheit für den Erlös von Exporten ein Zeitraum von maximal 9 Monaten gestattet, wurde dieser gestern auf 15 Monate ab Exportdatum verlängert. Dieses soll den Exporteuren ermöglichen, ihre Einnahmen, insbesondere aus den von COVID-19 betroffenen Ländern nun in einem verlängerten Zeitraums zu realisieren. Zudem bietet es den Exporteuren für die akute Krise mehr Flexibilität bei der Aushandlung von Exportverträge mit Käufern im Ausland.
Exportanreize verlängert
Alle Exportfördermaßnahmen der “Foreign Trade Policy 2015-20” (z.B. Merchandise Exports India Scheme), die eigentlich am 31. März 2020 ausgelaufen wären, wurden nun um 1 Jahr bis zum 31. März 2021 verlängert.