Erleichterungen des Warenverkehrs:
Bei der Wareneinfuhr (Schiffsgüterverkehr und Luftfracht) sind zusätzliche Kosten, die durch Verzögerungen des Covid-19 Lockdown entstehen könnten, wie z.B. erhöhte Liegeplatzgebühren (“demuragge fees”), Strafzölle etc., vorerst ausgesetzt. Damit sollen unnötige finanzielle Belastungen durch Verzögerungen im Warenverkehr abgewendet werden.