Neben dem reinen Warentransport ist jetzt auch das Transportieren von fahrbaren Maschinen für bestimmte Anwendungen erlaubt, wie z.B. von Erntemaschinen. Grundsätzlich sind alle landwirtschaftliche Aktivitäten (aufgrund der anstehenden Ernten) sowie das Fischereiwesen in allen Ausnahmelisten aufgenommen worden.