Gesellschafterversammlungen sind temporär per Videokonferenz möglich!
Aufgrund der Reisebeschränkungen dürfen Gesellschafterversammlungen (sogenannte “General Meetings”), die normalerweise physisch am indischen Standort des Registered Office eines Unternehmens stattfinden müssen, nun temporär auch als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei ist auf die Einhaltung bestimmter Vorgaben zu achten, u.a. ein Mitschnitt von Ton und Bild.
Gültigkeit digitaler Zustellung
Bereits letzte Woche hat das Ministry of Corporate Affairs (MCA) die Durchführung von Gesellschafterversammlungen in digitaler Form, per aufgezeichneter Videokonferenz, erlaubt. In den letzten Tagen entstand die Frage, wie mit Einladungen zu einer Versammlung umgegangen werden soll, mussten diese früher postalisch erfolgen. Nun hat das MCA zugelassen, dass auch Einladungen per E-Mail rechtsgültig sind, ebenso wie (bei Listed Companies) auch die Veröffentlich der Termine und Zugangsmöglichkeiten auf der Firmenwebseite.
Update vom 7.5.: Nun wurde präzisiert, dass dieses auch für Jahreshauptversammlungen („AGMs“) gilt.