Wie bereits angekündigt, wurde die Fristverlängerung für das Einreichen von jeglichen Steuererklärungen (direkte wie indirekte Steuern) auf den 30. Juni 2020 bestätigt.

De facto handelt es sich also um eine dreimonatige Stundung von Steuerzahlungen, die eigentlich Mitte/Ende März fällig geworden wären.

Verlängerung der Gültigkeit der „Withholding Tax Certificates”:
Bewilligte Quellensteuerbefreiungen bzw. -reduktionen (“Withholding Tax Certificates”), die zum 31. März ausgelaufen wären, haben nun eine verlängerte Gültigkeit bis zum 30. Juni 2020.