Deutsche Konzerne und der deutsche Mittelstand sind zunehmend in Indien vertreten – nicht nur durch direkte Exportaktivitäten oder mit Hilfe von Handelsvertretern, sondern auch mit eigenen Tochtergesellschaften oder in Joint Venture (JV) Gesellschaften. Aber Indien ist kein einfacher Markt, sondern eine echte Herausforderung und jederzeit gut für unerwartete Situationen und böse Überraschungen. Dieses trifft nicht nur auf „Indien-Neulinge“, sondern ebenso auf Unternehmen zu, die bereits seit vielen Jahren in Indien tätig sind.

Diese Unwägbarkeiten und Erfahrungen aus einer Vielzahl von Projekten haben die Dr. Wamser + Batra GmbH dazu veranlasst, weitere Dienstleistungsprodukte zu entwickeln, die auf deutsche Stammhäuser zugeschnitten sind, um diese bei der Führung und Kontrolle ihrer indischen Tochtergesellschaft oder Joint Venture Gesellschaft zu unterstützen. Eines davon ist die Durchführung eines umfassenden „Corporate Compliance Audit“ bei deutschen Tochtergesellschaften in Indien.

Anforderungen & persönlichen Haftungsrisiken für Direktoren indischer Gesellschaften

Die Nicht-Einhaltung der Corporate Compliance Vorgaben wurde in Indien in den letzten Jahrzehnten oftmals von den Behörden geduldet. Aus eigener Erfahrung können wir berichten, dass sich noch vor wenigen Jahren eigentlich kaum indische Unternehmen an wirklich alle Vorgaben gehalten haben. Man regelte „solche Sachen“ stattdessen lieber auf dem „inoffiziellen“ bzw. „informellen“ Weg. Natürlich gibt es hier auch positive Ausnahmen! Folglich besteht aber auch heute noch bei vielen indischen Managern oft wenig Verständnis für die Dringlichkeit des Themas „Corporate Compliance“ und entsprechende Vorgaben werden im Geschäftsalltag nur mit einer sehr geringen Priorität berücksichtigt. Dies gilt vor allem, wenn Ihr indisches Management zuvor für rein indische Unternehmen tätig war.

Hier geht es vor allem um die Rechte und Pflichten, da das Stammhaus bzw. Mitarbeiter des Stammhauses oft auch Funktionen in den Organen der indischen Tochtergesellschaft (z.B. einer „Private Limited Company“ / „Pvt. Ltd.“, vergleichbar mit einer deutschen GmbH), als „Shareholder“ / Anteilseigner oder als „Director“ / Direktor, übernehmen. Dabei sind sich aber nur die Wenigsten den dazugehörigen Anforderungen, Verpflichtungen und persönlichen Haftungsrisiken bewusst.

Es fehlt also häufig eine Aufklärung der deutschen Organmitglieder über die Rechte und Pflichten der Organfunktionen. „Man kann die Pflichten und Aufgaben, die sich aus der Rolle als Organmitglied einer indischen Gesellschaft ergeben, nicht einfach an die lokale Geschäftsführung „delegieren“. So muss man beispielsweise nachweisen können, dass man sich „mit der gebotenen Sorgfalt“ um eine Überwachung der Einhaltung der Corporate Compliance gekümmert hat“, so Mike D. Batra, Geschäftsführer der Dr. Wamser + Batra GmbH. Die Erfüllung aller Pflichten und Aufgaben ist aber in den meisten Fällen vom weit entfernten Deutschland aus auch gar nicht wirklich möglich oder geht im Alltagsgeschäft des deutschen Stammhauses, mit der Betreuung einer Vielzahl von Auslandsmärkten, schlichtweg unter.

Negative Folgen für Unternehmen und Direktoren bei Non-Compliance

Hieraus können in der Praxis erhebliche Probleme resultieren, wie bereits zahlreiche ausländische Unternehmen erfahren mussten. Dazu gehören u.a.:

  1. Fehlende Dokumentation der rechtlichen Erfordernisse aus dem indischen Gesellschaftsrecht, wie fehlende Beschlüsse zum Nachweis der Organsitzungen mit Beteiligung der deutschen Direktoren, etc. führen zu Verzögerungen in Genehmigungsprozessen.
  2. Im Streitfall mit dem eigenen indischen Management oder Joint Venture Partner werden vergangene Regelverstöße bisweilen dazu verwendet, Sie unter Druck zu setzen, um beispielsweise die Zahlung überhöhter Abfindungen zu erreichen oder Sie bei Behörden „anzuschwärzen“. Problematisch ist dabei, dass häufig genau diejenigen, die die Verstöße eigentlich verursacht haben (z.B. Ihr lokales Management) diese aufgrund Ihrer Haftung als „Shareholder“ / „Director“ nachher gegen Sie verwenden könnten. Hier besteht also die Gefahr eines „bewussten Regelverstoßes“, um Sie irgendeinmal später unter Druck setzen zu können.
  3. Compliance-Verstöße sind auch in Indien keine Kavaliersdelikte, sondern münden zunehmend in strafrechtliche bzw. steuerstrafrechtliche Verfahren. Dabei wird inzwischen auch überprüft, ob Versäumnisse, Pflichtverletzungen, Nachlässigkeiten oder Unterlassungen der in Deutschland sitzenden Direktoren oder Anteilseigner vorliegen und es werden entsprechende Verfahren eingeleitet.
  4. Dieses gilt auch für eine etwaige ordnungsgemäße Versteuerung der indischen Einkünfte. Hier sind wiederum auch deutsche Mitarbeiter, sofern sie Funktionen in den Organen der indischen Gesellschaft übernehmen, teilweise auch persönlich haftbar.

„Diese Probleme existieren oft aufgrund von Versäumnissen der Vergangenheit und auch ausländische Unternehmen sehen sich immer öfter damit konfrontiert, da indische Behörden in den vergangenen Jahren auch gerade diese zunehmend unter die Lupe nehmen“, sagt Mike D. Batra. Da die indischen Behörden sich zunehmend professionalisieren und immer besser miteinander vernetzen, steigt auch das Entdeckungsrisiko und das Thema „Corporate Compliance“ rückt auch für deutsche Unternehmen vor Ort mehr und mehr in den Vordergrund. Eine umfassende Betrachtung und Bewertung des Status Quo im Rahmen eines Corporate Compliance Audit ist in dieser Hinsicht von großer Bedeutung.

Weitere Informationen zum Thema Auditierung finden Sie auf unserer Website. Außerdem stehen wir Ihnen gerne jederzeit mit einem individuellen Gespräch zur Verfügung.