Im Zuge von Firmengründungen dgl. in Indien, müssen die entsprechenden Urkunden, Verträge und öffentlichen Dokumente den Prozess der Legalisierung durchlaufen – z.B.:

Absichtserklärungen, Arbeitsverträge, Ausfuhrnachweise, Direktorenbeschlüsse, Geburtsurkunden, Geschäftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschaftsverträge, Gründungsurkunden, Herkunftszeugnisse, Meldebescheinigungen, Rechnungen, Vollmachten, Wohnsitzerklärungen, Zertifikate u.v.m.

Nur beglaubigte und legalisierte Dokumente erlangen in Indien ihre Rechtsgültigkeit!

Legalisation Indien – Apostille oder vollständige Legalisierung?

Indien ist an und für sich Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens (Anm: zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation). Nichtsdestotrotz hat Deutschland gegenüber Indien Einspruch erhoben, sodass im bilateralen Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland mit Indien die (Haager) Apostille, die einer öffentlichen Urkunde die Echtheit garantiert, nicht zur Anwendung kommt.

Vollständige Legalisierung

Stattdessen kommt im Rechtsverkehr dieser beiden Staaten das dreistufige Verfahren zur Geltung:

  1. Notarielle Beglaubigung (Notarisierung)
  2. Gerichtliche Attestierung (Überbeglaubigung)
  3. Legalisierung

1. Notarielle Beglaubigung (Notarisierung)

Der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift und/oder bestätigt, dass der Inhalt der Abschrift mit dem Original (rein formal) übereinstimmt, prüft den Inhalt aber nicht.

Die Beglaubigung enthält: Beglaubigungsvermerk, Unterschrift des Beglaubigenden, Abdruck des Dienstsiegels.

2. Gerichtliche Attestierung (Überbeglaubigung)

In Deutschland müssen die entsprechenden Dokumente überbeglaubigt werden. D.h. im zweiten Schritt prüft das Landgericht, Amtsgericht oder die örtliche Industrie- und Handelskammer die Unterschrift des Notars.

3. Legalisierung / Legalisation (bzw. Konsolarisierung)

Im dritten Schritt führt der Weg zur indischen Botschaft, beziehungsweise zum zuständigen indischen Konsulat, welche(s) – nach Vorlage eines entsprechenden Antrags und der Dokumente (im Original und Kopie) – die endgültige Dokumentenlegalisierung erledigt.

Dieser Schritt wird benötigt, um die Echtheit eines Dokumentes zu bestätigen, um es in Indien nutzen zu können.

Die Haager Apostille

Im Gegensatz zu Deutschland (siehe oben), gilt zwischen Österreich – beziehungsweise der Schweiz – und Indien die Apostille schon.

Die Apostille ist ein offizielles Dokument, welches die Echtheit eines Dokumentes bestätigt. Die Apostille ersetzt daher die Legalisierung (siehe oben). D.h. die Haager Konvention befreit Mitgliedstaaten von der Legalisierung der Dokumente. Der Weg zur indischen Botschaft entfällt daher in Österreich oder der Schweiz.

Apostille in Deutschland!?

Ausnahmen bestätigen die Regel. Und diese Regel sieht vor, dass Deutschland für Indien keine Apostille ausstellt (siehe oben). Nichtsdestotrotz gelangen immer wieder Unternehmen in den Genuss einer Apostille – durch Geschick der Antragsteller oder Unwissenheit der Beamten sei dahingestellt.

Es sind uns auch Fälle bekannt, wo diese (an sich) illegale Apostille in Indien auch tatsächlich anerkannt wurde. Der offizielle und kürzeste Weg ist das allerdings nicht, und kann zu einer Extra-Runde in Deutschland führen.

Für weitere Frage zu diesem Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!