In den letzten Tagen hat die Verunsicherung bei Unternehmen in Indien zugenommen, die ihre Geschäftstätigkeiten auf Basis von Ausnahmegenehmigungen wiederaufnehmen wollen oder sich auf die “Post-Lockdown”-Periode vorbereiten. Grund ist ein Passus in der Anordnung des indischen Innenministeriums, dass im Falle der Erkrankung eines Mitarbeiters an Covid-19 evtl. der Arbeitgeber und die dortigen Direktoren (persönlich) in Haftung genommen werden könnten. Die indischen Zeitungen überschlagen sich nun mit entsprechenden Horrorszenarien über mögliche Haftstrafen für Manager. 

Wir persönlich interpretieren diesen Passus so, dass dieser in erster Linie an diejenigen Unternehmen / Direktoren adressiert ist, die sich – was ja leider in Indien durchaus öfters vorkommt – nicht um das Wohl der eigenen Belegschaft kümmern und unter Billigung jeglichen gesundheitlichen Risikos Mitarbeiter ungeschützt voreilig wieder arbeiten lassen.

Labour Protection under Covid19 Conditions

Daher empfehlen wir, dass Ihr Unternehmen ein detailliertes Konzept zur konkreten Umsetzung der Hygiene- & Abstandsregeln sowie zu den technischen Kontrollmaßnahmen für Ihre Standorte in Indien entwickelt. Nach unserer Einschätzung ist eine Dokumentation, dass Sie sich sorgfältig um das Thema “Labour Protection under Covid19 Conditions” gekümmert haben und dabei, falls erforderlich, einen qualifizierten Experten hinzugezogen haben, unerlässlich. Denn es dürfte nicht ausreichen, Ihrem lokalen Management die Aufgabe alleine zu übertragen, falls dann das Risiko bestände, dass aus Mangel an entsprechender Kenntnis wesentliche Maßnahmen versäumt würden. 

Organisatorische und technische Maßnahmen

Zu den Maßnahmen werden nicht nur Verhaltensanweisungen zählen, sondern auch organisatorische und technische Maßnahmen. Einige Beispiele:  ggfs. Umbaumaßnahmen im Büro bzw. auf dem Gelände, Austausch der Raumluft, Fiebermessung der gesamten Belegschaft, automatisierte Desinfektionen, Informationsmaterial in Landessprachen etc. 

Es haben sich bereits einige Unternehmen an uns gewandt, die uns um Empfehlungen bei der Ausarbeitung umsetzbarer (technischer) Lösungen am eigenen indischen Standort baten. Deswegen haben wir uns in den letzten Tagen Gedanken um eine “Second-Party-Audit-Lösung“ mit Zugriff auf fachkundige lokale Experten aus technischen wie hygienespezifischen Bereichen, flächendeckend für alle Standorte in Indien, gemacht. 
 
Ziele aus unserer Sicht wären:   

  • Konformitätsfeststellung Ihrer Maßnahmen mit den amtlichen Auflagen (als minimaler “Basisschritt”), 
  • Im Bedarfsfall: Unterstützung bei der Entwicklung und Dokumentation individueller Maßnahmen nach dem “Best Practice” Prinzip 
  • Im Bedarfsfall: Unterstützung bei der Identifizierung technisch praktikabler Lösungen, wie z.B. kontinuierliche Fiebermessung über digital dokumentierte Thermographiesysteme.  

Unser Experte mit Pandemie-Erfahrung in Asien

Volker Klosowski, Experte für technische und hygienespezifische Konzepte an Unternehmensstandorten

Die fachliche Expertise für eine solche Koordinierung hat in unserem Hause Herr Volker Klosowski, der seit 2009 mehrfach während Pandemien (u.a. Vogelgrippe), vor allem asiatische Unternehmen und staatliche Einrichtungen (wie z.B. den Taiwanesischen Zoll am internationalen Flughafen in Taipeh), dabei unterstützte, entsprechende organisatorische Konzepte und technische Instrumente zu planen und umzusetzen. 

 

Falls Sie zu diesem Thema gerne ein Gespräch mit ihm führen wollen, melden Sie sich bitte bei uns unter +49 234 9401836-50 oder schreiben uns eine E-Mail.