In Indien können Unternehmen ihre Geschäftsaktivitäten langsam wieder hochfahren. Dabei sind konkrete Anforderungen an Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Nach tragischen Unfällen mit Todesfolge legen die Behörden nun auch vermehrt Augenmerk auf einen gesicherten Prozess beim Wiederhochfahren von Anlagen und Betrieben. 

Gemäß den Verordnungen Nr. 1-29/2020-PP des NDMA (National Disaster Management Authority) und Nr. 40-3/2020-DM-I(A) des MHA (Ministry of Home Affairs) vom jeweils 1. Mai 2020 sind bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten in Indien – unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben – bereits wieder erlaubt. Ab 18. Mai sind weitere Lockerungen des Lockdowns vorgesehen.  

Um die Entstehung von Corona Hotspots zu vermeiden sind Institutionen, Unternehmen und Bürger gleichermaßen gefordert. Wie in einem kürzlich von Dr. Wamser + Batra organisierten Experten-Austausch von deutschen Managern vor Ort zu hören war, verhält sich die indische Bevölkerung in Bezug auf die Vorschriften insgesamt äußerst diszipliniert. 

Der Druck in Wirtschaft und Gesellschaft ist groß 

Den Menschen in Indien wurde in den letzten Wochen sogar weitaus mehr abverlangt als uns in Deutschland oder auch den Bewohnern vieler anderer europäischer Länder. Verständlich, dass viele besonders großen Druck verspüren, schnell zum „Business as usual“ zurückzukehren. Hier wacht der indische Staat mit Argusaugen, um die Kurve der immer noch deutlich steigenden Infektionszahlen möglichst flach zu halten bzw. abzuflachen.  

Wie Deutschland ist Indien föderal organisiert. Es obliegt also den 28 Bundesstaaten und den acht bundesunmittelbaren Gebieten, die Erlässe des “Government of India” hinsichtlich regionaler Besonderheiten zu konkretisieren. Je nach Infektionsaufkommen sind Städte und Regionen wiederum nach Zonen klassifiziert. Die Millionenmetropole Mumbai zum Beispiel ist derzeit „red zone“ und es gelten besonders strenge Auflagen. Wem das noch nicht komplex genug ist: Es gibt darüber hinaus für jede Branche – IT, Fertigung, Handel, Logistik, und so weiter – spezifische Anforderungen zu erfüllen. Kontrolliert wird die Einhaltung der Maßnahmen auf kommunaler Ebene in der Regel durch die Polizei oder die zuständigen Behörden.

Empfindliche Strafen bei Non-Compliance 

Und mit der Polizei und den Behörden bzw. der Einhaltung der Regularien ist nicht zu spaßen! Wer denkt, in Indien würde man es mit Regeln nicht ganz so genau nehmen müssen, der irrt sich gewaltig und riskiert eine gehörige Bauchlandung hinzulegen! In den Verordnungen beziehungsweise im Disaster Management Act, 2005 wird unmissverständlich festgehalten, dass die Nichteinhaltung oder Nichtdurchsetzung der gesetzlichen Maßnahmen strafrechtliche Folgen haben.  

Gesellschafter indischer Niederlassungen sind hier gefordert, ihr lokales Management nicht im Stich oder gar ins Messer laufen zu lassen. Der Arm des Gesetzes wird nicht zögern, Betriebe umgehend zu schließen, wenn Lücken bei der Umsetzung der Vorgaben und Hygiene-Mängel festgestellt werden, oder gar der Verdacht auf Infektionsvorkommen besteht. Egal ob Unternehmer zu allererst an den wirtschaftlichen Verlust, den Imageschaden, oder das Wohl ihrer Mitarbeiter denken – aus der Verantwortung ziehen darf sich und kann sich auch keiner! 

Hygiene-Konzept als Pflichtübung 

Unserer Erfahrung nach verhalten sich deutsche Unternehmen in Indien – größtenteils mittelständisch geprägt – ohnehin besonders verantwortungsvoll. Umso ärgerlicher, wenn wegen eines falschen Filters in der Klimaanlage die Schließung droht, oder weil bei der gewissenhaften Reinigung der Toilette ein Prozentpunkt Sodium-Anteil gefehlt hat. Die zwingend einzuhaltenden Richtlinien sind sehr konkret – viel konkreter als wir das in Deutschland derzeit kennen oder uns auch nur vorstellen können.  

Deshalb gilt: Verantwortliche müssen die jeweils speziellen Regelungen im Detail kennen, ein auf den Betrieb zugeschnittenes Hygienekonzept entwickeln, dieses am besten einem „Realitäts-Check“ unterziehen, dieses dann gewissenhaft umsetzen, das Personal schulen, und die Umsetzung aller Maßnahmen detailliert dokumentieren! Rechnen Sie unbedingt damit, dass Polizei und Behörden die Einhaltung dieser Richtlinien sorgsam prüfen werden!  

Stellen Sie sich weiter darauf ein, dass lokale Beamte bei der Suche nach möglichen Defiziten sehr genau sein werden. Dass viele indische Beamte ihren Lebensunterhalt ohne Bestechungsgelder nicht bestreiten können, ist kein Geheimnis. Das darf aber nicht zu Ihrem Problem werden! Schützen Sie sich und ihre Mitarbeiter vor Ort mit der lückenlosen Dokumentation der Umsetzung aller Hygiene-Vorschriften und einem sog. 2nd Party Audit.  

Gleiches gilt im Übrigen für die Sicherheitsprotokolle hinsichtlich des Wiederhochfahrens von Prozess- und Produktionsanlagen. Nach den tödlichen Chemie-Unfällen haben die indischen Behörden vor wenigen Tagen eine Anordnung „hinterhergeschoben“, die das Wiederanfahren regelt und beispielsweise eine Testphase zur Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsprotokolle vorschreibt.  

Unser Fazit: Ohne einen wasserdichten Covid-19-Plan bewegen sich Unternehmen auf dünnem Eis! 

Wir fassen zusammen:  

  1. Es gibt in Indien strenge Vorgaben zur Gewährleistung der Arbeitnehmersicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Welche konkreten organisatorischen, baulichen oder technischen Maßnahmen für Ihr Unternehmen relevant sind, kann nicht pauschal beurteilt werden. Das hängt, wie oben beschrieben, vom Betriebsstandort, der Branche und der Zone (rot, orange, grün) ab. 
  1. Was für alle gilt: Sie dürfen Ihr Unternehmen erst wieder “hochfahren”, wenn entsprechende Konzepte für Hygiene, beziehungsweise bei Industriebetrieben zusätzlich Protokolle für die Wiederinbetriebnahme vorliegen. 
  1. Verantwortungsvolle Unternehmen schulen ihre Mitarbeiter und schützen sich und das Management vor Ort vor (unberechtigten) Mängelanzeigen durch die Erstellung umfassender Protokolle. Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfehlen wir die Auditierung der Maßnahmen durch einen fachlich versierten unabhängigen Dritten. 

Die Dr. Wamser + Batra Fach-Expertise für Pandemie- und Hygienekonzepte

Dabei helfen wir gerne, schnell und pragmatisch! Wir haben Fachexperten vor Ort, die sich schnell mit Ihrer Organisation und Ihren Abläufen vertraut machen können und wir haben Volker Klosowski an Bord, einen international anerkannten Experten im Bereich der Pandemie-, Hygiene- und Reinraumkonzepte.  

Der ehemalige Vorstand der TÜV Rheinland AG sowie TÜV Nord berät Unternehmen und staatliche Einrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung organisatorischer Konzepte und technischer Instrumente zur Seuchenbekämpfung. Asien und insbesondere Indien ist ein Schwerpunkt in seiner langjährigen Laufbahn. Wie kein anderer hat Klosowski in seinen vielen Projekten die Motivation von Regierungen, Unternehmen, und Zertifizierer gleichermaßen kennengelernt.  

Zusammen mit dem umfassenden Netzwerk an leistungsfähigen Partnern für eine Auditierung vor Ort sind wir von Dr. Wamser + Batra GmbH die erste Adresse, wenn es darum geht, einen Kick-Start für Ihre Indien-Aktivitäten hinzulegen.  

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https://youtu.be/BCkC7HI13L8?t=3140