In Indien gibt es für Investoren eine Reihe von Gesellschaftsformen (Liaison Office, Project Office, Branch Office, Private Limited, Public Limited, LLP). An dieser Stelle werden wir allerdings ausschließlich auf die – mit Abstand populärste Form – die Private Limited Company (Pvt Ltd, die „indische GmbH“) eingehen.

Board of Directors

Die Private Limited Company wird vom Board of Directors geführt, beziehungsweise beaufsichtigt. Dieses Organ vereint quasi Vorstand und Aufsichtsrat in sich. Es besteht aus mindestens zwei Direktoren, wobei mindestens ein Direktor in Indien ansässig sein muss (Resident Director). Ein Managing Director kann, muss aber nicht, gewählt werden. Er kann die Geschäfte – im Rahmen seiner Vollmachten (siehe Satzung = Articles of Association) – alleine führen.

Die Befugnisse des Board of Directors umfassen sämtliche zur Führung des Unternehmens Managemententscheidungen. Daher sollte der Mehrheitsgesellschafter dort auch unbedingt über die Mehrheit verfügen.

Board Meetings

Das Board of Directors muss mindestens vier mal pro Jahr (1 mal pro Quartal) tagen. Das kann per Videokonferenz passiert. Direktoren müssen allerdings bei mindestens einem Board Meeting im Jahr persönlich vor Ort in Indien anwesend sein.

Entscheidungen des Board of Directors werden grundsätzlich mittels einfacher Mehrheit getroffen. In bestimmten Fällen (z.B. bei der Beteiligung an anderen Gesellschaften) verlangt der Companies Act 2013 Einstimmigkeit. Darüber hinaus kann die Satzung (Articles of Association), bestimmte Angelegenheiten betreffend, auch eine andere Mehrheit (2/3 oder 3/4) vorsehen.

Jährliche Gesellschafterversammlung (Annual General Meeting)

Ein mal pro Jahr – aber spätestens 6 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres – muss eine Gesellschafterversammlung abgehalten werden, zu der alle Mit-Gesellschafter eingelanden sind. Diese sind mindestens 21 Tage davor einzuladen und mit folgenden Unterlagen vorab zu versorgen:

  • Kopie der Annual Accounts (Jahresabschluss: Bilanz und Gewinn- & Verlustrechnung)
  • Director‘s Report: Bericht der Vorstands (Board of Directors) über den Geschäftsverlauf.
  • Auditors Report: Bericht des Rechnungsprüfers

Diese o.g. Dokumente müssen nach Abnahme in der Gesellschafterversammlung innerhalb von 30 Tagen beim Registrar of Companies (RoC) eingereicht werden (Filing). Das ist eine der jährlichen Compliance Pflichten, auf die wir im Laufe dieser Blog-Serie noch im Detail eingehen werden und Aufgabe der so genannten Company Secretary.

Dieser kommt u.a. im Rahmen der Board- & Annual General Meetings eine besondere Rolle zu. Mehr dazu im nächsten Artikel.