Wie gestern berichtet, wurde der landesweite Lockdown grundsätzlich zwar bis zum 03. Mai verlängert. Aber in einer heutigen Veröffentlichung werden erste Schritte zum Abbau des Lockdowns und zur Wiederaufnahme geschäftlicher Aktivitäten aufgezeigt. Der Ausnahmekatalog von erlaubten Aktivitäten wurde deutlich erweitert.

Dabei folgt Indien ähnlichen Ideen, wie sie auch in anderen Staaten (u.a. in Deutschland) diskutiert und/oder bereits eingeleitet wurden: Indien strebt an, von der nationalen Ausgangssperre hin zu regionalen Lösungen basierend auf regionalen Fallzahlen zum Infektionsgeschehen zu wechseln. Konkret bedeutet dies, dass ab dem 20. April Entscheidungen über den Abbau von Restriktion nun individuell für kleinere geographische Einheiten (z.B. einzelne Industriegebiete, Stadtteile etc.) basierend auf den Infektionszahlen von den jeweiligen Behörden der Bundesstaaten/Distrikte getroffen werden können.  

Ebenso wie regionale Lockerungen möglich sind, ist es den Bundesstaaten/Distrikte auch erlaubt, bei Auftreten einer hohen regionalen Konzentration an Infektionen (“Corona Hot Spots”) vorrübergehend ganze Stadtteile, Industriegebiete etc. in Quarantäne zu schicken, einschließlich der Durchführung intensiver Tests in den betroffenen Gebieten. 

Unternehmen sollten sich auf die Umsetzung von Abstands- und Hygieneregeln usw. vorbereiten

Unternehmen können damit rechnen, schrittweise ihre Aktivitäten unter Einhaltung bestimmter Anordnungen in den kommenden Wochen wieder aufzunehmen zu dürfen. Dieses betrifft in erster Linie produzierende Unternehmen.  
 
Diese Anordnungen entnehmen Sie bitte Annexure I und Annexure II, wie z.B. das Tragen von Gesichtsmasken, Fiebermessung bei Mitarbeitern, Entzerrung von Mittagspausen, Vermeidung einer zeitlicher Überschneidung von Schichtende und Schichtstart, regelmäßige Reinigungen / Desinfektionen, ausreichende Händewaschmöglichkeiten, Abstände von mind. 6 ft (2m) der Mitarbeiter etc.  

Wichtig ist der Hinweis, dass alle Mitarbeiter, die nun eingesetzt werden, mit einer Krankenversicherung auszustatten sind (wenn nicht ohnehin bereits eine Versicherung vorliegt). 
 
Die Einhaltung wird behördlich kontrolliert und bei Verstoß sanktioniert. 
 
Es ist den Unternehmen empfohlen, nun umgehend eigene Konzepte zur Umsetzung dieser Regeln zu entwickeln, um diese dann zum entsprechenden Zeitpunkt zügig mit den lokalen Behörden abgleichen zu können.  
 
Mehrere Unternehmen der Automobilindustrie haben aber bereits angekündigt, dass sie selbst bei sofortiger Erlaubnis der Wiederaufnahme von Produktionsaktivitäten noch mehrere Tage benötigen, um sich auf die Regeln einzustellen bzw. es sogar bevorzugen, auf das generelle Ende des Lockdowns zu warten

Einteilung der Distrikte in “grüne” oder “rote” Infektionszonen 

Heute wurde eine Liste auf Basis der Infektionszahlen erstellt, nach der alle Distrikte in Indien in sogenannte “Hot Spots” und “Non-Hot Spots” (Green Zone / Red Zone) eingeteilt wurden; siehe hier. Diese Liste wird regelmäßig auf Basis des künftigen Infektionsgeschehens aktualisiert. 

Unternehmen haben somit die Chance, jetzt zu prüfen, ob ihre Geschäftsaktivitäten in roter oder grüner Zone liegen. Mit Geschäftsaktivitäten beziehen wir uns ausdrücklich nicht nur auf Unternehmensstandorte (Büros / Fertigungshallen etc.), sondern auch auf die Standorte der Kunden, Projekte, Baustellen etc.  

Einzelhandel unter Einhaltung von u.a. Abstandsregeln wieder erlaubt

Der Einzelhandel von Lebensmitteln und anderen relevanten Gütern (nicht nur in Supermärkten, sondern jetzt auch durch Kleinsthändler / Straßenhändler) ist ab dem 20. April wieder erlaubt, sofern die Einhaltung der Abstandsregeln von 2 Metern sowie das Tragen von Gesichtsmasken sowie Hygienevorschriften (Händewaschen, Desinfektion) eingehalten werden. 

Bauprojekte dürfen fortgeführt werden

Jedes Bauprojekt außerhalb Municipal Corporation bzw. Municipalities sowie in Industrial Estates dürfen fortgeführt bzw. wieder aufgenommen werden. Ebenso Bauprojekte im Bereich erneuerbarer Energien und auch alle anderen Bauprojekte, sofern Arbeiter auf der Baustelle untergebracht werden können (“in situ construction”).