Der Lockdown in Indien hält unverändert an und wird aller Voraussicht nach (zumindest teilweise) verlängert. Erste Bundesstaaten haben bereits angekündigt, den Lockdown bis mindestens Ende April aufrecht zu erhalten.

Dieses trifft natürlich vor allem produzierende Tochterunternehmen hart, da zum Beispiel Instrumente wie Kurzarbeit nicht im indischen Arbeitsrecht vorgesehen sind. Was bislang aber noch weitestgehend unbekannt ist, ist die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen.

Voraussetzung für Covid-19 Ausnahmegenehmigung

Voraussetzung dafür ist (wie in anderen Ländern auch), dass man entweder direkt oder indirekt in relevanten Aktivitäten bzw. Produktgruppen tätig ist, die in Indien wie folgt definiert sind:

  • Manufacturing units of essential goods, including drugs, pharmaceutical, medical devices, their raw materials & intermediates, 
  • Production units, which require continuous process, after obtaining required permission from the State Government, 
  • Coal and mineral production, transportation, supply of explosives and activities incidental to mining operations, 
  • Manufacturing units of packaging material for food items, drugs, pharmaceutical and medical devices,
  • Manufacturing and packaging units of Fertilizers, Pesticides and Seeds. 

Es lohnt der Hinweis, dass damit nicht nur die direkte Produktion im obigen Sinne gemeint ist, sondern anscheinend auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn Komponentenlieferungen in Systeme erfolgen, die unter die obigen Punkte subsumiert werden könnten (also nicht nur First Tier, sondern auch Second Tier). Es geht letztendlich um den Einsatzbereich beim Endkunden / finalen Anwender.

Konkrete Beispiele von erfolgreichen Ausnahmegenehmigungen der letzten Tage: 

  • Hersteller von Komponenten, die in Laborgeräte eingesetzt werden 
  • Hersteller von Türbeschlägen, die an einen indischen Contractor geliefert werden, der zurzeit Bauprojekte im Krankenhauswesen durchführt 
  • Herstellung von Maschinen, die an einen Folienhersteller geliefert werden sollen, der nun Folien für den Einsatz in Medizinzentren produzieren möchte 
  • Hersteller von Sicherheitsschaltern, die in Schaltschränken eingebaut werden, die in der Gebäudetechnik u.a. in Krankenhäusern und Laboren eingesetzt werden können 

Technisches Gutachten erhöht die Chancen und vermeidet spätere Probleme

Um die Fertigung in Indien wieder hochzufahren, brauchen die Unternehmen (für jede Produktionsstätte) eine entsprechende Ausnahmegenehmigungen, ebenso wie deren Mitarbeiter, um vom Wohn- zum Arbeitsplatz anreisen zu können. Diese werden von lokalen Behörden (u.a. der Polizei) erteilt. 

Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, empfehlen wir, die Argumentation durch technische Stellungnahmen geeigneter Gutachter / Zertifizierer zu verstärken. Und das aus zwei Gründen:  

  1. Wir gehen davon aus, dass zahlreiche Unternehmen in Indien vergleichbare Anträge stellen werden – alle mit der Begründung, dass man Produkte gemäß dem obigen Katalog herstellen würde. Dabei werden es auch viele versuchen, auf die das Kriterium in Wahrheit nicht zutrifft.
    Falls Sie aber durch einen „neutralen“ Dritten die korrekte Zuordnung dokumentieren können, wäre dies sicherlich hilfreich, weil dies für die Beamten, die dem Antrag zustimmen müssten, eine zusätzliche Sicherheit wäre.
  2. In vielen Fällen werden die Beamten (z.B. der Polizei) aber auch gar nicht die Korrektheit technischer Aussagen nachprüfen können. In solchen Fällen droht natürlich Korruptions- bzw. Nötigungsgefahr und sei es, dass Behördenmitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt in X Wochen oder Monaten eine Prüfung einleiten werden und dabei dann versuchen könnten, Ihre indische Tochtergesellschaft unter Druck zu setzen. 

Mittels WB zum Gutachten

Daher empfehlen wir grundsätzlich, dass man jeden Vorgang, bei dem man von der Norm abweicht (also Ausnahmegenehmigungen nutzt), so dokumentiert, dass man sich auf Expertenmeinungen & Gutachter berufen und somit die Einhaltung der Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung nachweisen kann.

Volker Klosowski, Experte für Zertifizierung

Die Herausforderung wird sein, die Gutachter / Zertifizier zur Abgabe der technischen Stellungnahme so zu motivieren, dass diese auch ohne Werksbesichtigungen etc. erfolgt, da solche zurzeit in Indien nicht möglich sind. Hier wird es also sehr auf die Kommunikation und Aufbau von Vertrauen mit dem Gutachter ankommen. Dabei können wir Ihnen helfen, denn wir arbeiten bereits seit Jahrzehnten eng mit anerkannten technischen Prüforganisationen in Indien zusammen. Wir verfügen mit Herrn Volker Klosowski sogar über einen eigenen Experten zu diesem Thema.

Im Bedarfsfall hilft Intervention auf allerhöchster Ebene 

Wie bereits ausgeführt, erfolgt die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung auf der Ebene unterer Behörden. In einigen Fällen kann es unterstützend hilfreich sein, derartige Anträge auch „weiter oben“ zu platzieren, beispielsweise bei dem Wirtschaftsministerium eines Bundesstaates, um der Bedeutung Ihrer Aktivitäten mehr Gewicht zu verleihen. Auch in diesem Fall können wir über unsere Netzwerke und unsere eigenen politischen Zugänge unterstützen.

Mögliche Schritte zur Ausnahmeregelung

Ein mögliches Vorgehen wäre: 

  1. Prüfung der Anwendbarkeit der obigen Ausnahmeregelungen auf Ihre Aktivitäten 
  2. Unterstützung bei der Vorbereitung der Anträge 
  3. Organisation einer entsprechenden „technischen Stellungnahme“ eines anerkannten und geeigneten Gutachters / Zertifizierers 
  4. Identifikation und Umsetzung möglicher zusätzlicher Schritte (auf politischer Ebene) 

Sprechen Sie uns einfach an und wir klären gemeinsam, welche Möglichkeiten Sie in Indien haben.