Es ist nun nicht der angepeilte 1. April 2017, sondern höchst wahrscheinlich der 1. Juli 2017, an dem die GST (Goods and Services Tax) dem indischen Wirtschaftsraum die lang erhoffte Erlösung bringen soll.

Die Ursachen für die Verzögerung der in den letzten Monaten sind sicher zahlreich und vordergründig wohl vor allem politisch motiviert. Denn es geht um viel Macht und um viele Mittel. Wie viel werden wohl die einzelnen Bundesstaaten bereit sein, zum Wohle der Nation herzugeben? An dieser Frage hängen Beamtenapparate, Einflussmöglichkeiten und was man sich sonst noch gar nicht vorstellen mag, aber gut kann.

Was die Verschiebung der GST Indien für Sie bedeutet

Sie haben nun also drei Monate länger Zeit, um sich auf dieses neue Mehrwertsteuer-System „GST“ vorzubereiten. Das wird nicht nur Ihnen etwas mehr Luft verschaffen, sondern auch dem Rest der Indischen Wirtschaft.
Lassen Sie sich nicht beeindrucken von Angstszenarien, die bereits die Runde machen: „Man stehe schon mit einem Bein im Gefängnis, wenn man irgendwas falsch macht…“

Denn Sie sind in der absolut gleichen Position, wie alle anderen indischen Wirtschaftsbetriebe, die auch noch im Dunklen tappen. Wenn Sie jedoch guten Willen und Bereitschaft zeigen, sind Sie den meisten Unternehmen bereits meilenweit voraus. Keine Tricks sondern gesunder Menschenverstand sind hier gefragt. Stimmen Sie sich mit den Finanzbehörden ab, bezahlen Sie im Zweifel die Steuer und sichern Sie sich vertraglich ab. Dann wird Sie bestimmt niemand belästigen oder „blacklisten“.

Wo stehen wir zur Zeit bei der „GST Indien“

Zumindest ist die Einführung der Goods & Services Tax ein wunderbarer Anlass, gut vorbereitet, freundlich und sensibel mit Ihrem indischen Partner die Kostenstruktur zu durchleuchten. So bekommen Sie die lang erhoffte Transparenz und identifizieren unter Umständen sogar Kosten, die gar keine sind und möglicherweise auch nie welche waren.

Für klassische Vertriebs-Organisationen könnten sich die Importkosten um die bisherige CVD (Countervailing Duty, z.B.12,5%) deutlich verringern. (Anm.: Wer seine Importpreise nicht offenlegen wollte, musste die CVD bisher als Kosten tragen). Das macht den reinen Import nach Indien attraktiver. Dies widerspricht zwar den Ambitionen der „Make in India“-Kampagne, entspricht aber international üblichen Verfahren.

Dienstleistungen (z.B. im After Sales, Warranty, Supervision) könnten durch verbesserte Verrechnungsmöglichkeiten auch einen positiven Nutzen von der GST haben.

Indische Firmen, die nur für den Export produzieren, sollten bereits heute keine indirekten Steuern auf ihren Input bezahlen und das soll so bleiben.

Der ganz normale europäische Maschinen und (Turnkey-) Anlagenbauer wird wohl erstmal weiterhin seine Verträge separieren (Contract-Splitting) und dann ganz genau auf die Abwicklung achten müssen. Bei vertraglichen Garantien zu Vorsteuerkrediten sollte man jetzt noch besonders vorsichtig sein. Die Risiken im Zusammenhang mit direkten Steuern (z.B. Betriebsstätten-Risiko) bleiben bestehen.

Dies sind die persönlichen Ansichten des Autors Burkhard Wiegert