Nicht nur bei der Gründung einer Tochtergesellschaft, eines Joint Ventures oder bei der Beteiligung an einer bestehenden Firma in Indien, rücken das indische Investitions- und Devisenrecht in den Fokus der Investoren, sondern auch bei der Finanzierung weiterer Investitionen in den indischen Standort.

Die Rechtsgrundlage dazu bietet der Foreign Exchange Management Act (FEMA), das indische Devisenrecht (siehe Reserve Bank of India – RBI: https://fema.rbi.org.in/) sowie die aktuell gültige FDI (Foreign Direct Investment) Policy des Ministry of Commerce and Industry, Government of India.

Auf Grund des indischen Regulativs bedarf das Thema Finanzierung einer sorgfältigen und rechtzeitigen Planung.

Finanzierung durch Eigenkapital

Seit der Öffnung des indischen Marktes Anfang der 90-er Jahre wurden sukzessive immer mehr Branchen für ausländische Investoren geöffnet. Mittlerweile sind nur mehr wenige – für die indische Regierung strategische – Sektoren vor ausländischen Investoren durch Beteiligungshöchstsätze und/oder Genehmigungsverfahren „geschützt“, zum Beispiel Finanzdienstleistungen, Rüstung, Rundfunk oder tlw. immer noch im Einzelhandel.

Im indischen Investitionsrecht wird zwischen „Automatic Route“ und „Government Route“ unterschieden. Wie der Name schon sagt, ist das Verfahren entweder automatisch oder die Investition eben Genehmigungspflichtig.

Investitionen und Kapitalmaßnahmen (Eigen- und Fremdkapital) in Branchen, für die es keine Genehmigung bedarf, sind lediglich innerhalb von 30 Tagen bei der Reserve Bank of India (RBI) zu melden.

Die aktuelle und vorständige Liste von Branchen samt Route und Beteiligungsgrenzen finden Sie auf der Website des Department of Industrial Policy and Promotion, Ministry of Commerce and Industry, Government of India.

Im Rahmen der Firmengründung sind noch folgende Definitionen zu unterscheiden (bzw. im Memorandum festzulegen):

  • Authorised Share Capital: Maximalbetrag, den die Gesellschaft in Form von Anteilen ausgeben kann. Dieses sollte nicht zu gering gewählt werden, denn eine Kapitalerhöhung darüber hinaus bedingt weiteren formalen Aufwand.
  • Subscribed Share Capital: Kapital, welches sich die Gesellschafter zur Einzahlung verpflichten.
  • Vom Paid-up Share Capital spricht man, wenn das Subscribed Share Capital (siehe oben) einbezahlt wurde.

Finanzierung durch Fremdkapital

Fremdkapital kann in Form eines Darlehens durch eine lokale indische Bank –in indischen Rupien – ohne regulatorische Beschränkungen – aufgenommen, und auch durch ein ausländisches Unternehmen (bzw. die indische Hausbank) abgesichert werden.

External Commercial Borrowings

Um Kapitalkosten in Indien zu sparen, stehen Fremdwährungskredite, so genannte External Commercial Borrowings (ECB) als alternatives Finanzierungsinstrument zur Verfügung. Dazu zählen neben Bankdarlehen aber auch Käufer- & Lieferanten-Kredite, verbriefte Instrumente, festverzinsliche Anleihen (Bonds) und Kredite von Exportkreditagenturen sowie multilaterale Finanzierungsinstitutionen. Diese Finanzierungsform verlangt eine Laufzeit von mindestens drei Jahren.

External Commercial Borrowings (ECB) können zur Finanzierung des Anlagevermögens oder von Betriebsmittel verwendet werden, jedoch nicht für Investitionen an der Börse oder Spekulation in Immobilien.

External Commercial Borrowings (ECB) unterliegen einem Maximalzinssatz sowie einer Mindestlaufzeit (von mindestens drei Jahren).

Ausführliche Informationen zum aktuellen ECB Regime finden Sie im Detail in der Veröffentlichung der RBI (Stand 16. Januar 2019) https://rbi.org.in/scripts/NotificationUser.aspx?Mode=0&Id=11456