Firmengründung Indien2020-02-07T12:18:45+01:00

Firmengründung Indien

Ihre Präsenz in Indien sauber gründen!

Firmengründungen aus der unternehmerischen und strategischen Perspektive

Keine Firmengründung von der Stange, sondern individuell auf Sie zugeschnitten!

Firmengründung bedeutet für uns nicht die reine Erlangung einer Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation). Sondern wir setzen bereits bei der gemeinsamen Planung der Gesellschaft, der individuellen Gestaltung der Satzung und Geschäftsverteilungsplänen sowie den steuer-, finanz- und gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen an.

Dass wir die Gründung anschließend für Sie vor Ort umsetzen und dabei die gesamte Behördenkommunikation übernehmen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Dabei verstehen wir uns als „One Stop Solution“, die sich tatsächlich um alle Aspekte der Gründung kümmert.

Eine Gründung endet bei uns erst dann, wenn Ihr Unternehmen volle Handlungsfähigkeit in Indien erreicht hat. Daher gehört für uns die Eröffnung eines lokalen Bankkontos zum Standardprozess. Natürlich übernehmen wir auch die Verantwortung für das Gelingen des gesamten Prozesses. Dass wir Sie später nicht mit „unvorhersehbaren“ und teuren „Sonderarbeiten“ überraschen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Unser Ansatz

  • Bei uns erfahren Sie bereits vor der Gründung, was alles auf Sie zukommt und was es Sie kostet!

  • Wir minimieren – durch maßgeschneiderte Gesellschaftssatzungen – das Risiko der Gesellschafter und der Geschäftsführer.

  • Sie haben während des gesamten Gründungsverfahrens einen kompetenten Ansprechpartner in Deutschland.

Leistungen (Auszug)

Wählen Sie die ideale Präsenzform (Private Limited Company, Branch Office, Liaison Office etc.) und lernen Sie die künftigen Verwaltungsanforderungen in Indien kennen. Gemeinsam legen wir die relevanten Prozesse fest und minimieren Haftungsrisiken für Direktoren und Risiken für Gesellschafter.

Wir erarbeiten individuell auf Sie zugeschnittene Gesellschaftssatzungen (Articles of Association, Memorandum of Association) inkl. Erteilung und Beschränkung von Befugnissen nach Innen und Außen. Wir übertragen Joint Venture Vereinbarungen in Satzungen und lassen diese durch die Behörden freigeben.

Share Certificates, Director Identification Numbers (DIN), Digital Signature Certificates (DSC), Name Availability, Incorporation, Steuerregistrierungen (PAN und TAN), Goods and Services Tax (GST), Import- und Exportlizenzen (IEC), SVB-Registrierung usw.

Selbstverständlich gehört für uns auch die Eröffnung eines ersten Bankkontos, bei einer Bank Ihrer Wahl, zum Leistungsspektrum unseres standardmäßigen Gründungsprozesses, da Sie ohne ein Konto vor Ort nicht voll handlungsfähig sind.

Wir übernehmen für Sie auch alle über die Firmengründung hinausgehenden Registrierungen, wie z.B. Excise Manufacture Lizenzen, Import von Produktionsgütern (Maschinen / Anlagen), Landerwerb etc.

Nach der erfolgreichen Gründung Ihrer eigenen indischen Entität übernehmen wir in der Anfangsphase gerne für Sie deren Verwaltung. Den Umfang und Zeitraum legen wir dabei gemeinsam fest.

Zeitlich begrenzte Strukturen zur Projektabwicklung und für Sonderarbeiten. Kommen Sie zum Gedankenaustausch bezüglich einer für Sie maßgeschneiderten Lösung gerne auf uns zu.

Kontaktieren Sie unsere Experten für Firmengründungen!

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