In unserer Artikel-Serie zu Joint Ventures wurde schon viel über die (Vor- und) Nachteile dieser Strategie berichtet. Wenn sie sich jedoch aktiv für ein Gemeinschaftsunternehmen in Indien entscheiden, stimmen Sie vorab (!)- gemeinsam mit ihrem Partner – die übergeordneten gemeinsamen Unternehmensziele ab.

Darauf aufbauend sollten eine geeignete Strategie sowie eine Planung, in Form eines möglichst detaillierten Businessplans, erstellt werden. Machen Sie das unbedingt miteinander. Überlassen Sie es nicht Ihrem Partner, nur weil er das Land und den Markt vermeintlich besser kennt als Sie. Machen Sie sich bitte diese Mühe, es lohnt sich wirklich! Auch und gerade, weil Sie mit jeder Strategie- und Planungsrunde Ihren neuen Markt etwas besser kennen lernen.

Wir raten Ihnen, alles schriftlich zu fixieren, bzw. zu dokumentieren, was Ihnen bezüglich der Ziele, Strategie und Planung wichtig ist. Lassen Sie die finale Version schließlich jeweils von Ihrem Counterpart unterschreiben. Dies schafft eine gemeinsame Grundlage, Struktur sowie eine gewisse Verbindlichkeit und wer weiß, ob Sie diese Dokumente nicht doch irgendwann noch einmal dringend benötigen werden.

Klare Eigentumsverhältnisse

Sicherlich haben Sie auch bereits Überlegungen hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse an Ihrem (neuen) indischen Unternehmen angestellt. Wollen Sie Mehrheits- oder Minderheitseigentümer sein? Bevorzugen Sie gar ein 50:50 Joint Venture? Die Antwort auf diese grundlegende Fragestellung sollte sich aus Ihrer übergeordneten Gesamtunternehmensstrategie ableiten lassen. Dieses Mosaik-Steinchen ist wiederum ein bedeutender Baustein für die weitere Konstruktion Ihrer indischen Entität. Die finanzielle Bewertung der von den beteiligten Unternehmen eventuell zu tätigenden Sacheinlagen bei Sachgründungen, ist hierbei von entscheidender Relevanz.

Wer bringt was in das Unternehmen ein?

So sollten Sie gleich zu Beginn der Planungen mit Ihrem indischen Partner verhandeln und schriftlich fixieren, was welche Seite in das geplante Gemeinschaftsunternehmen einbringen wird: Cash, Land und Gebäude, Maschinen, Technologien und Know-how, Marken, Kunden oder gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter usw. Und eben auch, wie die jeweilige Einlage zu bewerten ist. Auch hierüber muss letzten Endes Einigkeit bestehen. Zeigen Sie Ihrem indischen Partner, dass Sie sich darüber ernsthaft Gedanken machen und Sie es in gleicher Weise auch von ihm erwarten. Sprechen Sie ihn, wenn nötig, aktiv darauf an.

Natürlich wollen Sie nicht alle potentiellen indischen Partner übervorteilen. Jedoch wiederholen sich gewisse Muster im Verhalten der indischen Unternehmen immer wieder. Sehr beliebt ist zum Beispiel das Land und die Gebäude, die die indische Seite in das Joint Venture einbringen oder an selbiges vermieten möchte. Machen Sie sich bitte die Mühe und schauen Sie sich das gepriesene Land mit eventuell bereits bestehenden Gebäuden mit eigenen Augen in Indien an. Und bewerten Sie die operative Tauglichkeit für Ihre geplanten Aktivitäten. Oder beauftragen Sie einen externen unabhängigen Dienstleister, der das vor Ort für Sie tun kann.

Anschließend sollten Sie den Wert von Grundstücken und Immobilien von einem Fachmann, als unabhängige dritte Partei, schätzen lassen. Dies ist wichtig sowohl für eine geplante Sacheinlage (Sachgründung), als auch für eventuell später zu zahlende Mieten. Es gibt durchaus Fälle, in denen die indische Seite die Mieten eigenständig und einseitig festgelegt hat, was später zu jahrelangen unnötigen und äußerst zermürbenden Streitigkeiten zwischen den JV-Partnern führte. Solche überflüssigen Nebenkriegsschauplätze sollten Sie sich im eigenen Interesse ersparen.

Bewerten und Wertschätzen Sie Ihre eigene Technologie

Bereits im Rahmen der Strategie- und Planungsrunden müssen Sie sich natürlich auch sehr schnell selbst fragen, welche Technologien und Produkte Sie überhaupt in das Joint Venture einbringen möchten. Was möchten Sie Ihrem indischen Joint Venture-Partner beibringen? Wie weit möchten Sie sich ihm gegenüber öffnen? Auf welche Alleinstellungsmerkmale könnten Sie (im Weltmarkt) gegebenenfalls verzichten? Leider haben wir bereits oft die Erfahrung gemacht, dass zwei Firmen aus der gleichen Branche am Ende des Tages – unter der edlen Oberfläche – doch mehr Konkurrent sind als Geschäftspartner

Es besteht auch die Möglichkeit, Ihrem indischen Joint Venture (oder Ihrer Tochtergesellschaft) Lizenzgebühren für die im indischen Markt verkauften Produkte zu berechnen, die erst durch oder mithilfe der von Ihnen in Europa und/oder Amerika aufwendig und teuer entwickelten Technologien, Verfahren und Prozesse lokal hergestellt werden können. Einen Teil dieser Lizenzgebühren zahlen Sie als Anteilseigner des Joint Ventures zwar indirekt selbst, das wäre dann quasi eine Zahlung von der linken in die rechte Hosentasche, aber der andere Teil kommt wiederum indirekt von Ihrem indischen Partner. Auf diese Weise können Sie unmittelbar einen Cash-Flow aus Indien in Ihr Stammhaus generieren, der sofort und hoffentlich dauerhaft einen Teil Ihrer Forschungs- und Entwicklungsausgaben und Ihrer sonstigen laufenden Aufwendungen für Ihr Indien-Geschäft decken sollte.